<
>
Upload File

Zusammenfassung
Politik

Wels Land Austria

2013

Tina K. ©

0.07 Mb
stern_0.5stern_0.3stern_0.3stern_0.3stern_0.3
ID# 42290







Landesverwaltung

Landesregierung

ist das oberste Organ des Landesverwaltung. Wird vom Landtag gewählt und besteht aus:

  • dem Landeshauptmann7der Landeshauptfrau

  • ihren Stellvertreter

  • den Landesräten



    Aufgaben:

    Leitung und Führung der Verwaltungsressorts(Wirtschaft, Gesundheit, Jugendwohlfahrt,..). Auch Vertreter/innen der Minderheitsparteien sind mit der selbstständigen Ressortleitung beauftragt.

    Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder

  • eine Proporzregierung (alle im Landtag vertretenden Parteien stellen nach Mandatsstärke Landesräte.

  • eine Mehrheits-, Minderheitsregierung sein (Oppositionsparteien stellen keine Landesräte).



    Die konkrete Regierungsform wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt.

    Die Landesregierung trifft sich mindestens einmal im Monat zu NICHT öffentlichen Sitzungen. Der Landeshauptmann hat den Vorsitz. Des Landespressedienst informiert Presse, Rundfunk und Fernsehen über Regierungsbeschlüsse.

    Landeshauptmann/Landeshauptfrau:

    Wird vom Landtag gewählt und vom Bundespräsident angelobt. ist als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung der Bundesregierung verantwortlich.

    Seine Aufgaben sind:

    1. Vertretung des Landes nach außen

    2. Vorsitz der Landesregierung. Einberufung und Leitung der Sitzungen der Landesregierung

    3. Angelobung Landesräte

    4. Kundmachung der Gesetzesbeschlüsse in Landesgesetzblatt

    5. Ausübung der Bundesverwaltung auf Landesebene (mittelbare Bundesverwaltung, u.a. Gewerbe-,Wasser-, und Forstrecht)

    6. In Krisenfällen Koordinator sämtlicher Behörden im Landesgebiet.

    7. Vertretung des Landes in internationalen Belangen (z.B: Ausschuss der Regionen im Rahmen der EU)

    8. Vertretung des Landes in der Landeshauptleutekonferenz.



    Amt der Landesregierung

    ist der Verwaltungsapparat der Landesregierung. Ist in Abteilungen, Referate und Unterabteilungen unterteilt. Wird vom Landesamtsdirektor geführt.

    Für jede Verwaltungsangelegenheit gibt es ein zuständiges, rechtlich und politische verantwortliches Regierungsmitglied (Landesräte). Für den Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung ist das der Landeshauptmann.

    Bezirksverwaltungsbehörden (BHs)

    sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate der Statutarstädte. Sie sind Landesbehörden. Amtssprengel ist der politische Bezirk.
    An der Spitze steht der Bezirkshauptmann. Er wird von der Landesregierung bestellt und untersteht dem Landeshauptmann und dem Landesamtsdirektor.
    Unter der Leitung des Bezirkshauptmannes werden sowohl Aufgaben der Landesvollziehung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung erfüllt.

    Die wichtigsten Aufgaben sind:

    1. Kraftfahrzeugwesen (Führerschein, Übungsfahrten, Ausstellung von Typenschein-Duplikaten)

    2. Gesundheitswesen (Amtsarzt)

    3. Veterinärmedizin (Amtstierarzt)

    4. Land- und Forstwirtschaftswesen

    5. Verkehrsüberwachung

    6. Passwesen

    7. Familien- und Erziehungsberatung (Eltern-Kind-Zentrum, Jugendamt)

    Gemeinde–kommunale Selbstverwaltung

    sind kleinsten staatlichen Einheiten und grundsätzlich Ortsgemeinden mit gleichen Rechten und Pflichten. Ortsgemeinden können sein:

  • Landgemeinden

  • Marktgemeinden

  • Stadtgemeinden

    Städte mit Stadtstatuten (Statutarstädte) haben neben den Gemeindeaufgaben auch die Aufgaben einer Bezirksveraltungsbehörde.

    Bund und Land haben ein Aufsichtsrecht über die Gemeinde. Das Land hat außerdem das Recht die Geschäftstätigkeiten der Gemeinde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (Finanzgebarung).



    Organe der Gemeinde:

    Gemeinderat

    KEIN Gesetzgebungsorgan(Keine Immunität), gewählte Volksvertretung ; oberstes Organ innerhalb einer Gemeinde

    Mitglieder heißen Gemeinderäte

    Gemeindevorstand

    wird vom Gemeinderat gewählt, Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben ihrer Stärke entsprechend Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand. In Stadtgemeinen heißt Gemeindevorstand STADTRAT, in Statutarstädten STADTSENAT

    Bürgermeister

    Wird entweder von Gemeinderat oder direkt vom Volk gewählt (KR,TR,BRG,SZ,VR,OÖ). Vertritt Gemeinde nach außen. Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes.



    Wirkungsbereiche und Aufgaben der Gemeinde

    Nach der Bundesverfassung sind der Gemeinde ein eigener und ein übertragender Wirkungsbereich zugewiesen:

    Eigener Wirkungsbereich(Gemeindeautonomie)

    Angelegenheiten, die im Interesse der Bürger liegen und von den Gemeindeorganen besorgt werden können(Gemeinde kann sie ohne Weisung von Bund und Land wahrnehmen). Diese Aufgaben sind:

    1. Bestellung der Gemeindeorgane und Gemeindebediensteten

    2. Wahrung des Sicherheit (örtliche Sicherheitspolizei)

    3. Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde

    4. Örtliche Baupolizei und Feuerpolizei

    5. Örtliche Gesundheitspolizei (Rettungswesen und Bestattungswesen)

    6. Örtliche Raumplanung

    7. Alle wirtschaftlichen Tätigkeiten wie der Betrieb von Verkehrsunternehmen, Gas. und Wasserwerken, Veranstaltungsunternehmen, Bauunternehmen oder Müllbeseitigung.

    Ãœbertragener Wirkungsbereich

    Die Gemeindeorgane (Bürgermeister) haben auf Weisung des Bundes und des Landes auch mittelbare Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen.

    Bundesangelegenheiten

    Landesangelegenheiten

  • Führung des Personenstandsregister – „Meldewesen“

  • Durchführung von NR-Wahlen

  • Durchführung von wahlen zum Bundespräsident

  • …

  • Durchführung von Landeswahlen

  • Jagd- und Fischereiwesen

  • Naturschutz

  • …





  • Leistungsverwaltung der Gemeinden

    Neben der Ordnungsverwaltung gibt es immer mehr Leistungsverwaltung. Das ist z.B. Bau von Schulen, Betrieb von Kindergärten, Bau und Erhaltung von Straßen, Wasserversorgungsanlagen, Abwässerbeseitigung, Müllabfuhr, Errichtung und Erhaltung von Freizeitzentren im sportlichen und kulturellen Bereich.

    Wien ist anders

    Wien ist Gemeinde (Statutarstadt) und Bundesland.

  • Der Gemeinderat ist zugleich Landtag

  • Der Stadtsenat hat die Funktion der Landesregierung

  • Bürgermeister ist zugleich Landeshauptmann

  • Der Magistrat hat die Funktion des Amtes der Landesregierung

  • Der Magistratdirektor ist zugleich Landesamtsdirektor.



    Wien ist bereits zum zweiten Mal in Folge die Metropole mit der höchsten Lebenserwartung weltweit. Der Sieg ist vor allem auf das „hohe Maß an Sicherheit, politischer Stabilität und funktionierender Infrastruktur“ zurückzuführen


  • | | | | |
    Tausche dein Hausarbeiten