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Zusammenfassung
Rechtswissenschaft

Karl-Franzens-Universität Graz - KFU

Hinker, 2012

Iman A. ©

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ID# 20730







§ 27 Die locatio conductio

 

1)  locatio conductio rei = Miet- und Pachtvertrag

    locator (= Bestandgeber) stellt das Objekt (locat rem); Bestandnehmern (conductor) nimmt e

2)  locatio conductio operarum = Dienstvertrag

    Dienstnehmer (locator) stellt sich hin (locate se) bzw. stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung ((locat operas suas); Dienstgeber (conductor) nimmt ihn mit bzw. nimmt die Arbeitskraft in Anspruch

3)  locatio conductio operis = Werkvertrag

    Bestller (locator) stellt Sache zur Bearbeitung hin oder vergibtein auszuführendes Werk (locat opus faciendum); Unternehmern (conductor) übernimmt die Sache

 

    locare = hinstellen, conducere = mitnehmen

    locatio conductio ist ein der bona fides unterliegender synallagmatischer Vertrag

    Konsensualvertrag (kommt zustande durch Einigung über Leistung und Entgelt)

    merces (Zins beim Bestandsvertrag, Lohn beim Dienstvertrag, Werklohn beim Werkvertrag)

1.  Abgrenzungsfragen

 

    Miete: Sache wird gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen

    Pacht: Sache wird zu Gebrauch und Fruchtziehung gegen Entgelt überlassen

    Leihe: unentgeltliche Gebrauchsüberlassung

    Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung von Grundstücken: locatio conductio als schuldrechtliches Vertragsverhältnis bringt nur Forderungsrechte zwischen den Parteien, Pächter hat keine dingliche Position

    Erbpacht: führt zu beschränktem dinglichen Recht

    (Nachklassik: wirtschaftlich unterlegene colonus ist gegenüber dem mächtigem Grundherrn nicht gleichberechtigt sondern gerät in ein Verhältnis personenrechtlicher Abhängigkeit)

    Dienstvertrag: Arbeitsleistung als Bemühung wird geschuldet und Eingliederung in die Organisation des Leistungsempfängers, Dauerschuldverhältnis

    Werkvertrag: Erfolg wird geschuldet, keine Eingliederung, Zielschuldverhältnis

    Werklieferungsvertrag: heute, wenn der Unternehmer das Material zur Verfügung stellt und ein Werk daraus liefert

    Cassius: Zerlegt in Kauf des Materials und locatio conductio

    Klassik: nimmt hier nur Kauf an

 

 

§ 38 Der Inhalt der Obligationen

 

1.  Dare, facere und praestare

 

    in diese drei Teile kann die Verpflichtung des Schuldner gegliedert werden

 

    dare = geben, technische Verschaffung von (zivilem) Eigentum

    diese Verpflichtung kann zB den Stipulationsschuldner treffen, der die datio eines Grundstückes, eines Sklaven (certa res) oder eines Geldbetrags (certa pecunia) verprochen hat

    Facere = jede Handlung oder Unterlassung

    zB die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung

    Praestare = leisten im weiten Sinn, auch Gewährleisten und Einstehen

 

2. Verträge zugunsten Dritter

 

    A schließt mit B eine Vertrag ab, der zum Inhalt hat, dass C daraus ein unmittelbares Forderungs- und Klagerecht erlangt = echter Vertrag zugunsten Dritter

    war im röm. Recht nicht anerkennt und somit unwirksam (niemand kann sich für einen anderen etwas versprechen lassen)

    Leistung eines Dritten soll bewirkt werden, dieser hat aber kein eigenes Forderungs- und Klagerecht = unechter Vertrag zugunsten Dritter

    anerkannt wenn eine Partei ein Interesse an der Leistung des Dritten hatte

 

3)  Stück-, Gattungs- und Wahlschuld

 

    Unterscheidung ist wichtig für die Gefahrtragung

    Stückschuld (species-Schuld):

    Leistungsobjekt wird von den Parteien individuell bestimmt (zB der Sklave Titus)

    Stückschuld: Leistungsobjekt geht durch Zufall unter: Gläubiger trägt die Gefahr

 

    Gattungsschuld (genus-Schuld):

    Leistungsobjekt wird nach Gattungsmerkmalen bestimmt (zB 100 Scheffel Weizen)

    zu Gattungsschuld gehören insb. die Geldschulden

    Gattungsschuld: Schuldner trägt zunächst die Gefahr, gehen einzelne Stücke unter müssen andere geleistet werden weil die Gattung nicht unter geht

    spätestens bei der Erfüllung müssen die konkreten Stücke bestimmt werden = Konkretisierung oder Individualisierung = Konzentration der Gattungsschuld auf einzelne Objekte --> Gefahr geht damit auf den Gläubiger über

    beschränkte Gattungsschuld: (Vorratsschuld)

    Leistungsobjekt ist aus bestimmten Vorrat zu Leisten (zB Wein aus dem Keller des Lucius)

    nur bei Vorratsschuld kann durch zufälligen Untergang des gesamten Vorrats der Schuldner frei werden

 

    Wahlschuld (obligatio alternativa)

    zwei oder mehrere Objekte, nur eines ist zu leisten

    Wahlrecht steht dem Schuldner zu

    zu unterscheiden von der Ersetzungsbefugnis, bei der nur ein Objekt geschuldet ist, der Schuldner sich durch Erbringung einer anderen Leistung - die nicht Schuldinhalt ist - befreien kann

    S schuldet das Objekt A oder B - wenn eines zufällig untergeht ist das andere zu leisten

    zunächst trägt also S die Gefahr

    bei der Ersetzungsbefugnis: S schuldet das Objekt A, kann sich durch Leistung von B befreien: wenn A zufällig untergeht, muss B nicht geleistet werden weil B nicht geschuldet wird; Untergang von B beseitigt bloß die Ersetzungsbefugnis

 

4.  Typisierung der Vertragspflichten

 

1)  Haupt- und Nebenpflichten

    Leistungen die das jeweilige Schuldverhältnis charakterisieren

    Nebenpflichten können sich aus einer Parteiabrede oder auch ohne eine solche häufig unmittelbar aus der bona fides ergeben zB Informations- und Aufklärungspflicht, Pflicht zur Herausgabe von Urkunden, Zinzahlungspflicht, Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Gläubiger

 

2) Primäre und sekundäre Leistungspflicht

    primäre Leistungspflicht des Schuldners: Hauptleistung erbringen und allfällige Nebenpflichten erfüllen

    wenn diese verletzt wird, kann an deren Stelle oder neben sie als sekundäre Leistungspflicht eine Schadenersatzpflicht treten

    klass. röm Zivilprozess: condemnatio pecuniaria: Richter kann nur auf Geld verurteilen

 

5. Zeit und Ort der Leistung

 

    heute: Holschuld, Bringschuld, Schickschuld

    Leistungsort ergibt sich aus Parteivereinbarung

    dann aus der Natur oder dem Zweck des Geschäfts

    ansonsten:

    Gattungsschulden: Leistungsort ist dort wo geklagt wird (Wohnsitz des Schuldners)

    Species-Schulden: Leistungsort ist wo sich die Sache befindet

    Leistungszeit ist Zeitpunkt, zu dem die Leistung vom Schuldner erbracht werden muss und vom Gläubiger verlangt werden kann (Fälligkeit der Verpflichtung)

    wenn es sich nicht aus den Umständen anders ergibt oder bei selbst vorgenommener Befristung: Fälligkeit und Klagbarkeit treten sofort ein

 

 

6.  Zinsen

 

    Entgelt für die Nutzung fremden Kapitals

    Zinszahlungspflicht als besondere Nebenpflicht nur bei Geldverbindlichkeiten

    gesetzliche Zinsen: gebühren ohne besondere Vereinbarung kaft Gesetzes oder aus der bona fides

    vertragliche Zinsen: gebühren aufgrund von Pareienabrede

    Höhe des Zinssatzes wird entweder von den Parteien bestimmt oder dem mos regionis entnommen (ortsüblicher Zinssatz)

    es gab Höchstzinssätze: XII Tafeln: 1/12

 

7.  Schadenersatzpflicht

 

1)  Anspruchsgrundlage

 

Schadenersatzpflicht kann entstehen

 

    aus einer Verletzung einer vertraglichen Pflicht gegenüber dem Partner

    Schadenersatzpflicht = sekundäre Leistungspflicht ex contractu (vertragliche Schadenshaftung)

    aus der Verletzung einer allgemeinen Vertragspflicht gegenüber jedermann

    durch Delikt entsteht eine Obligation, in welcher der Schadenersatz nicht Sekundär-, sonder Primärleistung ist (Schadenersatz ex delicto, deliktische Schadenshaftung)

    diese beiden Arten können miteinander konkurrieren (zB Entlehner beschädigt schuldhaft die Sache des Verleihers)

 

2) Art der Ersatzleistung

    heute: Eratzpflichtiger ist zur Naturalrestiution oder wenn dies nicht möglich ist, zum Schätzungswert in Geld verpflichtet

    röm Prozess kennt nur Geldverurteilung, außer Klagsformeln mit Arbiträr- oder Restitutionsklausel (actio doli) ermöglich es dem beklagtem Schädiger, noch während des Prozesses Natrualrestitution zu leisten und dadurch der Geldkondemnation zu entgehen

 

3)  Schaden und Schadensberechnung

 

    ABGB § 1293: Schaden ist jeder Nachteil, welcher jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist.

    neben erlittenem Schaden kann der entgangene Gewinn ersatzfähig sein

    röm Recht kennt wegen Prinzip der Geldverurteilung nur materielle Schäen an, aber beim Delikt iniuria auch materielle Beeinträchtigungen

    für das Röm Recht ist der Schadenersatz vor allem eine Frage der Formelgestaltung und der Formelauslegung (BS S 199)

4)  Positives und negatives Interesse

 

    positives Interesse: Erfüllungsinteresse, Ersatz des Nichterfüllungsschadens

    der Geschädigte soll so gestellt werden, wie wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre

    ist zu ersetzen wenn eine bestehende vertragliche Leistungspflicht nicht erfüllt wird

    negatives Interesse: Vertrauensinteresse, Ersatz des Vertrauensschadens

    der Geschädigt soll so gestellt werden, wie wenn er auf das Zustandekommens des Vertrages nicht vertraut hätte

    zB beim Verkauf von verkehrsunfähigen Sachen: Verkauf eines öffentlichen Grundstücks - Kaufvertrag ist unwirksam, K kann von V weder Erfüllung noch das Erfüllungsinteresse verlangen, Vertrauensschaden sind ihm etwa frustrierte Planungsaufwendungen (zB Architektenhonorar) oder Kosten sonstiger frustrierter Dispositionen

 

8.  Konventionalstrafe

 

    Parteien können für Verletzung einer bestehenden Vertragspflicht (Nichterfüllung, Verzug, andere Verletzung von Nebenpflichten) eine poena in Geld vorsehen = echte Konventionalstrafe

    meist in Stipulationsform vereinbart (stipulatio poenae)

    pauschalierter Schadenersatz, kann mit Klage aus Stipulation geltend gemacht werden - steht in Konkurrenz zur Vertragsklage

    Vorteil für den Geschädigten, dass er die Höhe des konkreten Schadens nicht nachweisen muss

    Nachweis udn Geltendmachung eines höheren Schadens mit der jeweiligen Vertragsklage bleiben bei bonae fidei iduicia möglich

    unechte Konventionalstrafe = wenn ein an und für sich nicht geschuldetes, aber erwartetes Verhalten durch Vereinbarung einer poena indirekt erzwingbar gemacht wird


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