Betriebswirtschaft
S. 1 - 78
Zwischen
Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt
1.
Arbeitsmarkt und Bildungslandschaft
1
Arbeiten, Studieren oder beides?
Arbeiten
Voll- oder Teilzeit
Arbeitssuche
+ Kurse Wifi/bfi
Weiterbildung
Fachhochschulen
und Unis
berufsbegleitend
Vollstudium
Fernstudien
Sonstige
Angebote
2
Arbeiten oder Studieren?
Arbeiten
eigenes
Geld
praktische
Erfahrung
Tendenzen
ständig
weiterbilden
Umgang
mit modernen Technologien
Arbeitsdruck
steigt
Spezialwissen
ist häufig erforderlich
häufiges
Wechseln des Arbeitgebers
Gründe
für die Tendenzen
Globalisierung
auch
Mittelbetriebe sind am internationalen Markt vertreten
müssen
sich ständig auf die Marktsituation neu einstellen
Ständige
Weiterentwicklung von Produkten und DL
auch
wenn man nicht im technischen Bereich arbeitet (Wertpapiere,
Bildungsreisen)
Regelungen
der EU
auf
das nationale Recht ein z.B. Qualitätssicherung
Zu
beachten
Beim
Bewerbungsgespräch um Weiterbildungsmöglichkeiten fragen!
3
Studieren und Arbeiten
2.1
Regelstudium und Arbeit
zeitliche
Probleme können auftreten
Teilzeitarbeitende
sind gleich erfolgreich
Regelstudien
für Vollzeitstudierende entwickelt
Koordination
mit der Berufstätigkeit schwierig
Unis
nehmen Anwesenheit lockerer als FH
Studienfortschritt
wird bei der FH strenger kontrolliert
An Unis
gibt es nur wenige Aufnahmetests, sondern „Einführungsphasen“
für Knock-Out
3.2
Studiengänge für Berufstätige und Arbeit
eigenes
Programm für Berufstätige
Organisation
mit Kombinationsstudium (Anwesenheitspflicht reduziert, viele
schriftliche Materialien)
Kontaktveranstaltung
am Abend oder Wochenende
Prüfung
der eigenen Belastbarkeit erforderlich
3.3
Fernstudien
deutsche
Fernuni Hagen
Universität
Linz (Rechtswissenschaften)
FH
Wiener Neustadt (Winf, BWL, W-Psychologie)
4
Studieren, aber was und wo?
4.1
FH oder Universität?
60 % der
HAK-Absolventinnen studieren eine wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtung an einer FH oder Uni. Der Anteil der FH-Studierenden
nimmt zu.
Universität
bevorzugen
die unzureichende Betreuung
geringe
Verschulung
stärker
an der Forschung interessiert („Warum“ statt „Wie)
Selektion
erst im Anfangssemester – Zeitverluste
wenig
praktische Erfahrungen
keine
Pflicht zu Prüfungen anzutreten
eher
weniger Anrechnungen
meistens
verlängerte Studienzeiten
FH
bevorzugen
die intensive Betreuung
starke
Verschulung
stärker
am unmittelbar anwendbaren Wissen interessiert („Wie“ statt
„Warum“)
Selektion
zu Beginn des Studiums – kein Zeitverlust um nach Alternativen zu
suchen
Pflichtpraktikum
– intensive Kontakte mit Betrieben
wer 60%
der Prüfungen nicht schafft, muss das Studium abbrechen
oft
viele Anrechnungen
meistens
erhöhter Prüfungsdruck
4.2
Privatuniversitäten
sehr
wenige in Österreich
sehr
teuer in der Regel (Untergrenze €5000)
Bsp.
Donau Universität Krems (keine Vollzeitstudien, nur
Weiterbildungskurse)
4.3
Vollstudien im Ausland
Aspekt
der Fremdsprache interessant
hohe
Kosten!
Alternative:
Stipendien für Austauschprogramme
4.4
Es muss nicht immer Wirtschaft sein
technische
Studienrichtung
Doppelqualifikation bei HTL Absolventen)
Frauen haben hohe Chancen
Recht
und Wirtschaft
Kombinationsstudium
viele
weitere Angebote
4.5
Studien als Selbstverwirklichung
Betrifft
Studien unabhängig von der Verbesserung des Arbeitsmarktes
zumindest
Teilzeit sollte gearbeitet werden um Berufserfahrung zu sammeln
bei
Abbruch – wenigstens die Berufserfahrung
2.
Wie komme ich zum ersten Job?
1
Wo hat Ihre Bewerbung gute Chancen?
1.1
Stelleninserate
Samstagausgabe
der großen Tageszeitungen
oder
Homepage eines bestimmten Unternehmens
Angebote
im Internet:
1.2
Die Initiativbewerbung
=Blindbewerbungen,
weniger sinnvoll außer man reagiert auf aktuelle Tagesnachrichten:
Exporterfolge
Erweiterung
der Standorte, Neueröffnungen
Prämierungen
in Personalförderung, Werbekampagnen
Interesse
an Auslandsarbeit
Ferialpraktika
1.3
Beziehungen nutzen
geht
meistens nur in kleineren Betrieben
2
Die Bewerbung
2.1
Ãœbersicht
telefonische
Bewerbung
E-Mail
schriftlich
Ziel ist es,
auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Gut ist es dabei,
zusätzliche Qualifikationen aufweisen zu können:
Ferialpraktika
Auslandsaufenthalte
organisatorische
Tätigkeiten bei Vereinen
Jugendgruppen
außerschulische
Weiterbildung
2.2
die telefonische Bewerbung
Wird nur die
Kontaktnummer angegeben, handelt es sich meistens um eine weniger
qualifizierte Tätigkeit z.B. Eventmitarbeiter, Flyerausteiler.
Vorbereitungen
sind dennoch zu empfehlen:
kurze
Charakteristik Ihrer Qualifikationen
Warum
Sie sich interessieren
Fragen
zur Position
Mindestlohn
Vorstellungsgespräch?
Im
Internet über das Unternehmen recherchieren
2.3
die E-Mail Bewerbung
Bezugnahme
auf das Inserat
Qualifikationen,
Praktika, gutes Zeugnis
Auslandsaufenthalte
meist
standardisierte Formulare im Internet
Lebenslauf
im Attachment
2.4
die schriftliche Bewerbung
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Beilagen
3
Das Einstellungsgespräch
rechtzeitig
erscheinen
über
die Anreise genau erkundigen
Kommunikationsverhalten
persönlicher
Eindruck
Mängel
sollten Begründet werden
4
Das Assessment-Center
4.1
Postkorbfall
Schriftstücke
werden zur Bearbeitung vorgelegt in einer meist zu kurzen Zeit
4.2
Rollenspiel
Personalbereich
Verkaufsbereich
z.B. Telefonat mit verärgertem Kunden
4.3
Präsentation
Informations-
Ãœberzeugungsvorschlag halten
grafische
Unterstützung
vorgegebene
Zeit
4.4
Gruppendiskussion
gut
zuhören
gemeinsam
diskutieren
Nachfragen,
was mit der Aussage gemeint ist
Achten
auf Körpersprache
4.5
Testverfahren
Allgemeinwissen,
berufsbezogene Kenntnisse, logisches Denken, Merkfähigkeit,
Konzentrationsfähigkeit, räumliche Vorstellung, Ausdauer,
Sprachbeherrschung usw.
Rechte
und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
1.
Die grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen
1
Welche Vorschriften gelten?
Die Rechte
und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus
Gesetzen
(z.B. Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz)
Kollektivverträgen,
die zwischen den Gewerkschaften und der Wirtschaftskammer
abgeschlossen werden
Betriebsvereinbarungen,
die die einzelnen Unternehmen mit dem Betriebsrat abschließen
dem
Einzelarbeitsvertrag, den
der einzelne Arbeitnehmer mit dem Unternehmer vereinbart.
Die
Regelungen einer niedrigen Stufe müssen immer den höheren Stufen
entsprechen.
Die
Regelungen einer höheren Stufe dürfen nur durch die Regelung der
niedrigen Stufe abgeändert werden wenn
die
Regelungen der höheren Stufe nachgiebiges Recht darstellt (lässt
es das Arbeitsgesetz zu, dass auf betrieblicher Ebene eine
Viertagewoche mit höheren Tagesarbeitszeiten vereinbart wird oder
die
Regelungen der niedrigen Stufe einen Vorteil für den Arbeitnehmer
darstellen (höhere Überstundenzuschläge, kürzere
Wochenarbeitszeiten)
2
Wer ist überhaupt Arbeitnehmer?
2.1
Arbeitnehmer im engeren Sinn
Der
Arbeitsvertrag ist im ABGB geregelt. Bei Arbeitsverträgen handelt es
sich um das
Vorliegen
einer freiwilligen Verpflichtung zur Dienstleistung
die in
persönlicher Abhängigkeit
für
eine bestimmte Zeit (oder unbestimmte Zeit) zu erbringen ist.
Das heißt
der Arbeitnehmer
muss
die Arbeit persönlich erbringen
benützt
die Betriebsmittel des Arbeitgebers und
ist
weisungsgebunden.
Das heißt:
wann, wo und wie hat der Arbeitnehmer seine Arbeit zu leisten?
Das
Sozialversicherungsrecht spricht von Dienstverträgen, nicht von
Arbeitsverträgen. Das ist von Bedeutung, da zunehmend versucht wird,
Arbeitsverträge durch freie Dienstverträge oder Werkverträge zu
ersetzen.
2.2
Dienstnehmerähnliche „ freie Dienstverträge“
„freier
Dienstvertrag“ ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht.
Der freie
Dienstnehmer erbringt seien Leistung
persönlich
für
einen Dienstgeber im Rahmen dessen Geschäftsbetriebs.
Er stellt
keine Betriebsmittel bei, regelt den Arbeitsablauf selbst und kann
sich auch gelegentlich vertreten lassen. Er ist nicht an die
detaillierte Weisung des Dienstgebers gebunden, er schuldet nur das
Bemühen, nicht den Erfolg.
Bei solchen
Verträgen muss
der
Arbeitgeber den DGA der Sozialversicherung (SV-DGA) und den SV-DNA
abrechnen und abführen.
der
freie Dienstnehmer muss selbst für die Versteuerung der Einkünfte
sorgen
kein
bezahlter Urlaub, keine bezahlten Feiertage, kein 13. und 14. Gehalt
seit
2008:
hat
Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld
Bestimmungen
der Arbeitslosenversicherung gelten
Arbeitgeber
muss 1,53% des Entgelts pro Monat in die Abfertigungskassa einzahlen
Im
Konkursfall erhält der Arbeitnehmer die ausständigen Zahlungen aus
dem IAF (Insolvenz-Ausfallsgend-Fond)
2.3
Werkverträge
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk für den
Werkbesteller zu erbringen. Er erhält das Entgelt nur dann, wenn er
die Leistung laut Vertrag erstellt, d.h. er schuldet den Erfolg. z.B.
Entwicklung einer Website
Erstellung
der Website auf dem eigenen PC zu Hause
man ist
somit „Selbstständig“ und man muss, wenn man die Grenze von €
4515,12 oder einen Umsatz von €30.000 SV-Beiträge nach dem
gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bezahlen und auch eine
Steuernummer beantragen.
3
Welche Arbeitnehmer gibt es?
3.1
Arbeiter und Angestellte
Die
rechtlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren angepasst,
Unterschiede gibt es noch:
bei den
SV-Beiträgen
bei
Kündigung und Entlassung
Als
Angestellter gilt man dann, wenn man
kaufmännische
Dienste leistet (verkaufen, kassieren, buchen)
höhere,
nicht kaufmännische Dienste leistet (Meister, Fahrlehrer, DJ)
Mit jedem
Dienstnehmer kann aber vereinbart werden, dass er als Angestellter
gilt.
3.2
Praktikanten
Unterschieden
wird zwischen
echte
Praktikanten
z.B.
Pflichtpraktikum
Sie
sind keine Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitseinsatz für den Betrieb
nicht von wesentlicher Bedeutung ist.
Sie
erhalten Weisungen nur im Rahmen der Sicherheit und der
Betriebsdisziplin
Es
wird auf ihre Wünsche und auf das Ausbildungsinteresse eingegangen
unechte
Praktikanten
werden
in den Betrieb eingegliedert
echte
Arbeitnehmer
müssen
mind. nach Kollektivvertrag bezahlt werden
3.3
Geringfügig Beschäftigte
Einkommensgrenze:
monatlich €376,26
„Geringf.
Beschäftigte“ ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsgesetz.
Die Abgrenzung erfolgt nur über das tägliche bzw. monatliche
Einkommen und wird jährlich erhöht.
Sie bezahlen
keine Sozialversicherung und sind daher auch nicht kranken- oder
pensionsversichert. Man kann sich jedoch freiwillig versichern
lassen. ca. €50 im Monat.
Der
Arbeitgeber bezahlt Unfallversicherung.
3.4
Lehrlinge
stehen im
Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Sie
sind Arbeitnehmer.
4
Der Dienstvertrag
Schließt
man einen Dienstvertrag ab, hab man Anspruch darauf zumindest einen
zu bekommen. Selbstverständlich können diese Punkte auch im
Arbeitsvertrag geregelt wrden.
Die
Probezeit darf max. 1 Monat dauern (Lehrlinge 3 Monate). In dieser
kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst
werden.
Es gibt auch
befristete Arbeitsverträge, eine Kündigung ist bei solchen nicht
möglich.
2.
Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
1
Die Grundsätzlichen Regelungen
1.1
Die Pflichten des Arbeitnehmers
Pflicht
zur persönlichen Arbeitsleistung (darf sich nicht vertreten lassen)
Treuepflicht
keine
unwahren oder abschätzige Äußerungen über das Unternehmen in der
Öffentlichkeit
Konkurrenzverbot
(Nachtarbeit-Übermüdung, Schwarzarbeit im Aufgabenbereich des
Unternehmens)
Verschwiegenheit
(Betriebsgeheimnisse)
keine
Annahme von Geschenken von Dritten
1.1
Die Pflichten des Arbeitgebers
Zahlung
eines Entgeltes für die Arbeitsleistung (rechtzeitige Überweisung)
Fürsorgepflicht
und Gleichbehandlung (Rücksicht auf Gesundheit, Religion, Männer
und Frauen)
Arbeitnehmerschutz
technischer
Schutz (Gefahren aller Art)
Arbeitszeitschutz
(vor zeitlicher Ãœberforderung)
Verwendungsschutz
(Sonderschutz: Behinderte, Schwangere, Jugendliche)
Einhalten
der Arbeitszeitregelungen (Arbeitszeitgesetzt) :
Normalarbeitszeit
40 h pro
Woche, 8 h am Tag (bei 5-Tage-Woche 9 Stunden, bei Viertagewoche 10
h)
Ãœberstunden
lt. Gesetz
Max. 5 pro
Woche, zusätzlich 60 pro Jahr + täglich 30 min. für Vor- und
Abschlussarbeiten
Die
Tagesarbeitszeit darf aber 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro
Woche nicht überschreiten.
Darüber
hinaus können Überstunden durch Kollektivvertrag oder
Betriebsvereinbarung bei „wirtschaftlicher Notwendigkeit“ bis zu
folgender Grenze zugelassen werden:
max. 24
Wochen im Jahr darf bis zu 60 h pro Woche gearbeitet werden. Die
Tagesgesamtarbeitszeit darf 12 h nicht überschreiten. Nach 8 Wochen
müssen jeweils mind. 2 Wochen ohne Überstunden erfolgen.
Abgeltung
der Ãœberstunden
Pro
Ãœberstunde Normallohn + 50% Zuschlag oder Zeitausgleich. Auch der
Zeitausgleich wird mit dem Zuschlag verrechnet (also für 1
Ãœberstunde 1,5 Stunden Freizeit)
Achtung: Bei
Teilzeitarbeit fallen bis zur Erreichung der Normalarbeitszeit keine
Ãœberstunden, sondern Mehrstunden an. Diese werden mit einem
Mehrarbeitszuschlag von 25% beglichen oder in Freizeit im Verhältnis
1:1,25 und muss innerhalb von 3 Monaten abgegolten werden.
Ãœberstunden
pauschale
Dienstverträge
können auch eine Pauschale für die Abgeltung der Überstunden
festlegen, müssen aber nicht unbeschränkt geleistet werden. Ist die
Abgeltung der Überstunden im Jahresdurchschnitt höher als die
Pauschale, ist rechtlich eine Nachforderung möglich.
Gleitzeit
wird oft in
Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen getroffen, enthalten
folgende Regeln:
ein Rahmen
für die wöchentliche Arbeitszeit z.B. 32 – 48 Stunden
eine
durchschnittliche Wochenarbeitszeit
eine
Durchrechnungszeit, in der die Mehrstunden durch Zeitausgleich
abgegolten oder mit Überstundenzuschlag bezahlt werden müssen (z.B.
6 Monate)
ein max.
Zeitguthaben, das nicht überschritten werden darf
Strafbestimmungen
Verstöße
gegen die Arbeitszeitregelungen und der Aufzeichnungspflicht werden
bestraft.
Fehlen der
Arbeitsaufzeichnungen kosten zwischen €72 und €1815.
Entgeltfortzahlung
bei Krankheitsfall
2
Entgeltfortzahlungen bei Krankheitsfall
volles
Entgelt für die ersten 6 Wochen, halbes für weitere 4 Wochen.
Die
Anspruchszeit steigt ab dem 6. Beschäftigungsjahr:
vom 5.
– 15. Jahr 8 Wochen voll, 4 Wochen halb
vom 16.
– 25. Jahr 10 Wochen voll, 4 Wochen halb
ab dem
26. Jahr – 12 Wochen voll, 4 Wochen halb
Angestellte:
Verteilt sich der Krankenstand auf 2 Halbjahre und ist der Anspruch
ausgeschöpft, erhält er aus einem 2. Topf nochmals 6 Wochen halbes
Entgelt und 4 Wochen ¼ Entgelt.
Zahlt der
Arbeitgeber nur mehr weniger als 50%, hat der Kranke Anspruch auf
Krankengeld aus der Krankenversicherung.
Da dies eine
Belastung v.a. für kleinere Unternehmen darstellt, bekommen sie
einen Zuschuss von 50%, wenn sie weniger als 51 Dienstnehmer
beschäftigen, von der Unfallversicheurng.
3
Urlaubsregelungen
Jeder
Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Urlaubstage ( bei 5-Tage-Woche 25
Tage).
Nach 25
Dienstjahren erhöht sich dieser Anspruch auf 36 Tage. (30
Arbeitstage)
Ab Beginn
des 7. Monats entsteht der volle Urlaubsanspruch und soll am besten
auf 1 oder 2 Teilen aufgebraucht werden.
4
Diskriminierungsverbote am Arbeitsplatz
Es gibt das
B-GBG. Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.
Untersagt
ist die Diskriminierung aufgrund
des
Geschlechts
der
ethnischen Zugehörigkeit
der
Religion / Weltanschauung
des
Alters
der
sexuellen Orientierung oder
einer
Behinderung.
5
Dienstnehmerhaftung
Das
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz unterscheidet:
entschuldbare
Fehlleistung
Es besteht
keine Haftung. (z.B. Kellnerin lässt einen Teller fallen)
leichte
Fahrlässigkeit
das Gericht
kann im Fall der Klage die Haftung bis zum Entfall der Ersatzleistung
verringern. (Chauffeur übersieht das Leuchten der Warnlampe beim
Fahren mit dem Dienstauto – Motorschaden)
grobe
Fahrlässigkeit
auch hier
gilt das richterliche Mäßigungsrecht, jedoch kann die
Ersatzleistung nicht vollständig entfallen. (Chauffeur überfährt
alkoholisiert bei Rotlicht eine Kreuzung und verursacht Totalschaden)
Vorsatz
Der
Arbeitnehmer haftet voll. (Angestellter löscht aus Zorn mehrere
Festplatten vom PC)
6
Karenzurlaub und Kinderbetreuungsgeld
Schutzfrist
8 Wochen vor
bis 8 Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes
Beschäftigungsverbot für Schwangere.
Karenz
Bis zum 24.
Lebensmonat des Kindes kann Karenzurlaub in Anspruch genommen werden,
kann auch der Vater beanspruchen. Während der Karenz besteht kein
Entgeltanspruch, jedoch Kündigungsschutz.
Recht
auf Teilzeit
In Betrieben
mit mind. 20 Beschäftigten besteht nach mind. 3 Dienstjahren darüber
hinaus der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zum 7. Lebensjahr
des Kindes, auch von beiden Eltern gleichzeitig.
Kinderbetreuungsgeld
Wird bezahlt
ab dem Monat der Geburt. Höhe richtet sich nach der Dauer der
Inanspruchnahme. Zuschläge gibt es, wenn sich die Eltern die Zeit
teilen, es gibt Zu Verdienstgrenzen.
Modell
1
(12+2 Monate): € 1000 p.M. ( € 33 p.T.)
Modell
2
(15+3 Monate): € 800 p.M. ( € 26,60 p.T.)
Modell
3
(20+4 Monate): € 624 p.M. (20,80 p.T.)
Modell
4
(30+6 Monate): € 436 p.M. (14,53 p.T.)
Bei den
Modellen dürfen bis zu € 16.200 oder 60% des bisherigen Einkommens
pro Jahr dazuverdient werden.
Für
einkommensschwache Familien und Alleinerziehende gibt es einen
Zuschlag von €180 pro Monat.
Modell 5
(12+2 Monate): Bezieher erhalten 80% des bisherigen Nettoeinkommens,
mindestens €1000 und höchstens €2000. Sie dürfen pro Monat €
376,26 dazuverdienen.
7
Kündigung und Entlassung
Unbefristete
Dienstverhältnisse können folgendermaßen beendet werden:
einvernehmlich
Kündigung
durch den Dienstgeber (ohne Grund), Kündigungsfristen:
1. bis
2. Dienstjahr: 6 Wochen
3. bis
5. Dienstjahr: 2 Monate
6. bis
15. Dienstjahr: 3 Monate
16. bis
25. Dienstjahr: 4 Monate
ab dem
25. Dienstjahr: 5 Monate
Kündigt der
Dienstgeber, steht dem Arbeitnehmer in der Kündigungszeit je 8
Stunden pro Woche zur Arbeitssuche zu.
In Betrieben
mit Betriebsrat, ist die Kündigung sofort diesem zu melden und kann
so angefochten werden, Gründe sind:
verpöntes
Motiv (weil der MA für die
Förderung ethnischer Minderheiten eintritt)
Sozialwidrigkeit
(ein Mitarbeiter der Alleinerzieher ist wird gekündigt,
Alleinstehende nicht)
Gleichbehandlung
(Frauen werden gekündigt,
Männer nicht)
Kündigung
durch den Dienstnehmer
Kündigungsfrist
von 1 Monat, kann verlängert werden wie diese vom Arbeitgeber.
fristlose
Entlassung
Ist die
Entlassung gerechtfertigt, gilt sie ab Empfang der Mitteilung.
Gründe: Untreue, Diebstahl, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
fristloser
Austritt (durch den Dienstnehmer)
Ist dieser
gerechtfertigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf
Kündigungsentschädigung, d.h. jenes Gehalt, das ihm bei einer
Kündigung durch den Arbeitgeber zugestanden hätte.
Gerechtfertigte
Gründe sind:
Vorenthalt
des Entgelts
öffentliche
Beschimpfung
Gesundheitsgefährung
(Allergie gegen Haarmittel)
Insolvenz
des Unternehmens
Abfertigungsansprüche
Abfertigungen
in der Höhe von 3 bis 12 Monatsgehältern: nur für Dienstnehmer,
die vor dem 1. Jänner 2003 abgeschlossen wurden.
Für alle
anderen werden derzeit 1,53% der Lohngrenze in die sogenannte
Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt.
Wie
man Mitarbeiter ausbildet
1
Rechtliche Grundlage der Lehrlingsausbildung
1.1
Das Berufsausbildungsgesetz
„Lehrlinge
sind Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines
in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem
Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung
verwendet werden. Die Liste wird vom Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend angefertigt.
Modularisierung:
Grundmodul, Hauptmodul, Spezialmodul.
Durch
mehrere Spezialmodule kann ein Abschluss mehrerer Berufe erreicht
werden, max. jedoch 4 Jahre dauern.
1.2
Das Prinzip der „dualen Berufsausbildung“
„dual“:
einerseits Berufsschule, andererseits Lehrbetrieb.
Zentralberufsschule: 8 Wochen im Jahr
1.3
Ausbildungsvorschriften und Berufsbild
Es gibt
Ausbildungsvorschriften, die ein Berufsprofil und ein Berufsbild
enthalten. Sie sehen vor, welche Inhalte in welchem Lehrjahr
vermittelt werden sollen. Im Berufsbild wird festgelegt, welche
Fähigkeiten und Kenntnisse spätestens in welchem Lehrjahr
vermittelt werden sollen.
2
Grundlagen der Ausbildung im Betrieb
2.1
Die Abstimmung von Lehrbetrieb und Berufsschule
Lehrplan
der Berufsschule heraussuchen
Lassen
Sie sich die Bücher der Berufsschule zeigen
Kontrolle
der Mitschriften und Arbeitsaufgaben der Berufsschule
Kontaktaufnahme
mit den Berufsschullehrern
2.2
Lehrlingsausbildungen zwischen Fachkompetenz und
Persönlichkeitsentwicklung
Zusätzlich
zur Fachkompetenz, sollen auch
Sozialkompetenz
(Offenheit, Teamfähigkeit)
Methodenkompetenz
(Präsentation, Rhetorik)
Selbstkompetenz
(Selbstvertrauen, Belastbarkeit)
Selbstständiges
Lernen
entwickelt
werden.
2.3
Lehrlingsausbildungen zwischen Lehren und Selbstlernen
Einerseits
ist die Ausbildung umso motivierender, je selbständiger
Auszubildende arbeiten dürfen, andererseits erwarten Kunden perfekte
und fehlerlose Leistung.
Lernwege
kein
Auswendiglernen!
kein
Herumprobieren!
lerngesteuert
Ausbilder
entwickelt Regeln
Ausbilder
verknüpft Vorkenntnisse der Schüler
Lehrling
kann Regeln erklären und anwenden.
selbstgesteuert
problemhaltige
Situationen werden vorgegeben
Lehrling
entwickelt Lösungsstruktur
Ausbilder
hilft, gibt Hinweise
Nur durch
die Kombination von lerngesteuert und selbstgesteuert können Ziele
erreicht werden.
3
Ausgewählte
Ausbildungsmethoden
3.1
Die Kurzinstruktion
Lehrling in
einen Themenbereich einführen, Problemsituationen bearbeiten und
Rückmeldung geben.
(1)
Der Kurzvortrag
Was soll der
Auszubildende nach dem Vortrag können?
Warum soll
er/sie es können?
(2)
Die Anwendungssituation
Zum
Kurzvortrag eine Anwendung, Transferweite beachten! (Was schafft er)
(3)
Die Rückmeldung
kognitiv
„sachorientiert (Was ist richtig? Wie können Fehler vermieden
werden) pos. & neg.
affektiv
„personenorientiert“ (Die Leistung war gut/schlecht) eher bei
pos.
Rückmeldungen
sollten immer mit einer Selbstwertung des Lernenden beginnen. Was
halten sie für richtig?
Rückmeldung
soll
beschreiben,
nicht werten.
Gruppenprozesse
beachten
nicht
interpretieren
rechtzeitig
erfolgen.
Am
Arbeitsplatz soll man zuerst vorzeigen, dann Nachmachen lassen.
3.3 Komplexe
Ausbildungsmethoden
(1)
Gruppenarbeit
Gruppenbildung
Arbeitsauftrag
(2)
Auftragsorientiertes Lernen
planen,
durchführen, kontrollieren, bewerten
(3)
Leittextmethode
Leitfragen
erstellen
(4)
Projektmethode
(5)
Rollenspiele
(6)
Unternehmensplanspiele)
(7)
Ãœbungsfirmen
(8)
Juniorfirmen
Auszubildende
haben oft einen Lehrberuf gewählt, weil
sie
schulmüde waren und praktisch arbeiten wollen
weil
sich ihre Familie mittlere oder höhere Schulen nicht leisten können
weil
ihnen die Anforderungen der mittleren und höheren Schulen zu hoch
erscheint.
Unternehmensführung
und Controlling
4.
Das Controlling als Instrument der Unternehmensführung
1
Aufgaben & Funktionen des Controlling
Das
Controlling unterstützt das Management bei seinen Führungs- und
Entscheidungsaufgaben durch das Bereitstellen von Informationen. Der
Controller sorgt dafür, dass dem Management ein Instrumentarium
zur
Unterstützung bei Entscheidungen
zur
Überwachung der Entscheidungsdurchführung und
zum
Gegensteuern bei Abweichungen
zur
Verfügung stellt.
Hauptaufgabe
liegt darin, dem Unternehmen zu zeigen,
ob sich
das Unternehmen auf dem richtigen Weg zur Zielerreichung befindet
ob es
Abweichungen gibt
worauf
diese zurückzuführen sind
wie man
diese korrigieren kann.
Die
Informationen müssen
benutzerorientiert
aufbereitet sein
verständlich
sein
rechtzeitig
bereitgestellt werden
entsprechende
Maßnahmen auslösen.
Neben der
Informationsfunktion hat der Controller auch weitere Aufgaben:
Planungs-
und Budgetierungsfunktion
Berichtsfunktion
Steuerungs-
und Kontrollfunktion
Dokumentationsfunktion
Beratungsfunktion
2
Welche Ziele verfolgt das Controlling?
2.1
Das Zieldreieck
oben:
langfristiges Ziel, Zukunftssicherung
links:
kurzfristiges Ziel, Liquidität
rechts:
mittelfristiges Ziel, Gewinn (Erfolg)
alle 3
hängen zusammen.
3
Operatives und strategisches Controlling
3.1
Operatives Controlling
schafft das
notwendige kurzfristige Planungs-, Budgetierungs-, Abrechnungs- und
Steuerungssystem um das Management bei seinen operativen Aufgaben zu
unterstützen. Es orientiert sich kurz- mittelfristig, Im Mittelpunkt
stehen operative Kennzahlen wie Umsatz, Liquidität, Kosten, Gewinn
und Rentabilität.
Beispiele:
Bilanzanalysen
Kennzahlenanayse
3.2
Das Strategische Controlling
schafft das
langfristige Planungs- Kontroll- und Informationssystem, um das
Management bei seinen strategischen Aufgaben zu unterstützen. Es ist
langfristig orientiert, im Mittelpunkt stehen strategische Erfolge
wie der Marktanteil oder die Shareholder Value.
Beispiele:
SWOT Analyse
Portfolio
Analyse
4
Die organisatorische Eingliederung des Controllings im Unternehmen
4.1
Controlling und Management
Der
Controller ist der Vermittler zwischen der Unternehmensleitung und
den einzelnen Fachbereichen. Er betreibt das betriebliche
Informationssystem. Der Manager betreibt nur das Geschäft, der
Controller ist für das Unternehmensergebnis selbst verantwortlich.
Im
Großunternehmen stellt der Controller die relevanten Informationen
zur Verfügung, der Manager setzt diese dann um.
Im Mittleren
Unternehmen nimmt das Management einen Teil der
Controlling-Tätigkeiten selbst wahr.
Im Kleinen
Unternehmen gibt es meistens keinen eigenen Controller, das
Management erledigt die Aufgaben selbst.
4.2.
Das Controlling im Aufbau
Das
Controlling ist auf allen betrieblichen Ebenen wahrzunehmen.
Das
Controlling kann eine Stabstelle oder eine Linienstelle sein.
Stabstelle:
Controller beschränkt sich auf seine beratende Funktion. Unterstützt
den Leiter und ist nicht weisungsbefugt.
Linienfunktion:
Das Controlling ist in einer eigenen zentralen Controlling Abteilung
organisiert. Kann auch Dezentralisiert werden in bestimmte Einheiten
wie z.B. Beschaffungs- oder Produktionscontrolling.
5.
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
1
Finanzwirtschaftliche Analysebereiche
Die
Kennzahlen beurteilen die Situation eines Unternehmens in 3
Bereichen:
Analyse
der Vermögens- und Kapitalstruktur
|
Analyse
der Finanzlage
|
Analyse
der Ertragslage
|
Anlagenintensität
Umlaufintensität
Eigenkapitalquote
Verschuldungsgrad
Fremdkapitalstruktur
Anlagendeckung
|
Cashflow-Quote
Zinsdeckung
Entschuldungsdauer
Liquidität
1. 2. 3. Grades
Working
Capital
Selbstfinanzierungsgrad
der Investitionen
|
Eigenkapitalrentabilität
Gesamtkapitalrentabilität
Return
on Investment
Umsatzgewinnrate
Umsatzrentabilität
Erfolgskennzahlen
Kapitalumschlagshäufigkeit
Kurs-Gewinn-Verhältnis
|
2
Kennzahlen der Vermögens- und Kapitalstruktur
2.1
Anlagenintensität
Anlagevermögen/Gesamtvermögen
*100
2.2
Intensität des Umlaufvermögens
Umlaufvermögen/Gesamtvermögen
*100
2.3
Eigenkapitalquote
Eigenkapital/Gesamtkapital
*100
2.4
Verschuldungsgrad/Fremdkapitalquote
Fremdkapital/Gesamtkapital*100
2.5
Fremdkapitalstruktur
Bankverbindlichkeiten/Gesamte
Vblk *100
2.6
Anlagendeckung A
Eigenkapital
(+unverst. Rücklagen)/Anlagevermögen *100
2.7
Anlagendeckung B
Eigenkapital
(+unverst. Rücklagen)+langfristiges Fremdkapital/Anlagevermögen
*100
*langfristig:
Rückstellung für Abfertigung, Pensionen + Hypothekarkredit
3
Kennzahlen der Finanzlage
3.1
Cashflow-Quote
Cashflow/Betriebsleistung
*100
Cashflow:
EGT+Abschreibungen+Zuweisungen zu langfristigen Rückstellungen
Betriebsleistung:
Umsatzerlöse+Bestandsveränderung
3.2
Zinsdeckung
3.3
Entschuldungsdauer
3.4
Liquidität 1. 2. 3. Grades
3. 5 Working
Capital
3. 6
Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen
4
Analyse der Ertragslage
4.1
Eigenkapitalrentabilität
4.2
Gesamtkapitalrentabilität
4.3 Return
on Investment
4.4
Umsatzgewinnrate
4.5
Umsatzrentabilität