<
>
Upload File

Abiturvorbereitung
Betriebswirtschaftsle­hre

Graz HAK

2, Renate, 2013

Marie N. ©

0.10 Mb
sternsternsternstern_0.5stern_0.3
ID# 40285







Betriebswirtschaft

S. 1 - 78


Zwischen Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt

1. Arbeitsmarkt und Bildungslandschaft

1 Arbeiten, Studieren oder beides?


Arbeiten Voll- oder Teilzeit

  • Arbeitssuche + Kurse Wifi/bfi


    Weiterbildung

  • Fachhochschulen und Unis

  • berufsbegleitend

  • Vollstudium

  • Fernstudien

  • Sonstige Angebote


    2 Arbeiten oder Studieren?


    Arbeiten

  • eigenes Geld

  • praktische Erfahrung


    Tendenzen

  • ständig weiterbilden

  • Umgang mit modernen Technologien

  • Arbeitsdruck steigt

  • Spezialwissen ist häufig erforderlich

  • häufiges Wechseln des Arbeitgebers


    Gründe für die Tendenzen

  • Globalisierung

  • auch Mittelbetriebe sind am internationalen Markt vertreten

  • müssen sich ständig auf die Marktsituation neu einstellen


  • Ständige Weiterentwicklung von Produkten und DL

  • auch wenn man nicht im technischen Bereich arbeitet (Wertpapiere, Bildungsreisen)


  • Regelungen der EU

  • auf das nationale Recht ein z.B. Qualitätssicherung


    Zu beachten

  • Beim Bewerbungsgespräch um Weiterbildungsmöglichkeiten fragen!


    3 Studieren und Arbeiten


    2.1 Regelstudium und Arbeit

  • zeitliche Probleme können auftreten

  • Teilzeitarbeitende sind gleich erfolgreich

  • Regelstudien für Vollzeitstudierende entwickelt

  • Koordination mit der Berufstätigkeit schwierig

  • Unis nehmen Anwesenheit lockerer als FH

  • Studienfortschritt wird bei der FH strenger kontrolliert

  • An Unis gibt es nur wenige Aufnahmetests, sondern „Einführungsphasen“ für Knock-Out



    3.2 Studiengänge für Berufstätige und Arbeit

  • eigenes Programm für Berufstätige

  • Organisation mit Kombinationsstudium (Anwesenheitspflicht reduziert, viele schriftliche Materialien)

  • Kontaktveranstaltung am Abend oder Wochenende

  • Prüfung der eigenen Belastbarkeit erforderlich


    3.3 Fernstudien

  • deutsche Fernuni Hagen

  • Universität Linz (Rechtswissenschaften)

  • FH Wiener Neustadt (Winf, BWL, W-Psychologie)


    4 Studieren, aber was und wo?

    4.1 FH oder Universität?


    60 % der HAK-Absolventinnen studieren eine wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtung an einer FH oder Uni. Der Anteil der FH-Studierenden nimmt zu.


    Universität

  • bevorzugen die unzureichende Betreuung

  • geringe Verschulung

  • stärker an der Forschung interessiert („Warum“ statt „Wie)

  • Selektion erst im Anfangssemester – Zeitverluste

  • wenig praktische Erfahrungen

  • keine Pflicht zu Prüfungen anzutreten

  • eher weniger Anrechnungen


  • meistens verlängerte Studienzeiten


    FH

  • bevorzugen die intensive Betreuung

  • starke Verschulung

  • stärker am unmittelbar anwendbaren Wissen interessiert („Wie“ statt „Warum“)

  • Selektion zu Beginn des Studiums – kein Zeitverlust um nach Alternativen zu suchen

  • Pflichtpraktikum – intensive Kontakte mit Betrieben

  • wer 60% der Prüfungen nicht schafft, muss das Studium abbrechen

  • oft viele Anrechnungen


  • meistens erhöhter Prüfungsdruck


    4.2 Privatuniversitäten

  • sehr wenige in Österreich

  • sehr teuer in der Regel (Untergrenze €5000)

  • Bsp. Donau Universität Krems (keine Vollzeitstudien, nur Weiterbildungskurse)


    4.3 Vollstudien im Ausland

  • Aspekt der Fremdsprache interessant

  • hohe Kosten!

  • Alternative: Stipendien für Austauschprogramme





    4.4 Es muss nicht immer Wirtschaft sein

  • technische Studienrichtung

    Doppelqualifikation bei HTL Absolventen)

    Frauen haben hohe Chancen


  • Recht und Wirtschaft

    Kombinationsstudium


  • viele weitere Angebote


    4.5 Studien als Selbstverwirklichung

  • Betrifft Studien unabhängig von der Verbesserung des Arbeitsmarktes

  • zumindest Teilzeit sollte gearbeitet werden um Berufserfahrung zu sammeln

  • bei Abbruch – wenigstens die Berufserfahrung


    2. Wie komme ich zum ersten Job?


    1 Wo hat Ihre Bewerbung gute Chancen?


    1.1 Stelleninserate

  • Samstagausgabe der großen Tageszeitungen

  • oder Homepage eines bestimmten Unternehmens

  • Angebote im Internet:


    1.2 Die Initiativbewerbung

    =Blindbewerbungen, weniger sinnvoll außer man reagiert auf aktuelle Tagesnachrichten:

  • Exporterfolge

  • Erweiterung der Standorte, Neueröffnungen

  • Prämierungen in Personalförderung, Werbekampagnen

  • Interesse an Auslandsarbeit

  • Ferialpraktika


    1.3 Beziehungen nutzen

    geht meistens nur in kleineren Betrieben


    2 Die Bewerbung


    2.1 Ãœbersicht

  • telefonische Bewerbung

  • E-Mail

  • schriftlich


    Ziel ist es, auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Gut ist es dabei, zusätzliche Qualifikationen aufweisen zu können:

  • Ferialpraktika

  • Auslandsaufenthalte

  • organisatorische Tätigkeiten bei Vereinen

  • Jugendgruppen

  • außerschulische Weiterbildung






    2.2 die telefonische Bewerbung

    Wird nur die Kontaktnummer angegeben, handelt es sich meistens um eine weniger qualifizierte Tätigkeit z.B. Eventmitarbeiter, Flyerausteiler.

    Vorbereitungen sind dennoch zu empfehlen:

  • kurze Charakteristik Ihrer Qualifikationen

  • Warum Sie sich interessieren

  • Fragen zur Position

  • Mindestlohn

  • Vorstellungsgespräch?

  • Im Internet über das Unternehmen recherchieren


    2.3 die E-Mail Bewerbung

  • Bezugnahme auf das Inserat

  • Qualifikationen, Praktika, gutes Zeugnis

  • Auslandsaufenthalte

  • meist standardisierte Formulare im Internet

  • Lebenslauf im Attachment


    2.4 die schriftliche Bewerbung

  • Bewerbungsschreiben

  • Lebenslauf

  • Beilagen


    3 Das Einstellungsgespräch

  • rechtzeitig erscheinen

  • über die Anreise genau erkundigen

  • Kommunikationsverhalten

  • persönlicher Eindruck

  • Mängel sollten Begründet werden


    4 Das Assessment-Center


    4.1 Postkorbfall

  • Schriftstücke werden zur Bearbeitung vorgelegt in einer meist zu kurzen Zeit


    4.2 Rollenspiel

  • Personalbereich
    Verkaufsbereich z.B. Telefonat mit verärgertem Kunden


    4.3 Präsentation

  • Informations- Ãœberzeugungsvorschlag halten

  • grafische Unterstützung

  • vorgegebene Zeit


    4.4 Gruppendiskussion

  • gut zuhören

  • gemeinsam diskutieren

  • Nachfragen, was mit der Aussage gemeint ist

  • Achten auf Körpersprache


    4.5 Testverfahren

    Allgemeinwissen, berufsbezogene Kenntnisse, logisches Denken, Merkfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, räumliche Vorstellung, Ausdauer, Sprachbeherrschung usw.


    Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

    1. Die grundsätzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen


    1 Welche Vorschriften gelten?


    Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus

  • Gesetzen (z.B. Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz)

  • Kollektivverträgen, die zwischen den Gewerkschaften und der Wirtschaftskammer abgeschlossen werden

  • Betriebsvereinbarungen, die die einzelnen Unternehmen mit dem Betriebsrat abschließen

  • dem Einzelarbeitsvertrag, den der einzelne Arbeitnehmer mit dem Unternehmer vereinbart.


    Die Regelungen einer niedrigen Stufe müssen immer den höheren Stufen entsprechen.

    Die Regelungen einer höheren Stufe dürfen nur durch die Regelung der niedrigen Stufe abgeändert werden wenn


  • die Regelungen der höheren Stufe nachgiebiges Recht darstellt (lässt es das Arbeitsgesetz zu, dass auf betrieblicher Ebene eine Viertagewoche mit höheren Tagesarbeitszeiten vereinbart wird oder

  • die Regelungen der niedrigen Stufe einen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen (höhere Ãœberstundenzuschläge, kürzere Wochenarbeitszeiten)


    2 Wer ist überhaupt Arbeitnehmer?


    2.1 Arbeitnehmer im engeren Sinn

    Der Arbeitsvertrag ist im ABGB geregelt. Bei Arbeitsverträgen handelt es sich um das


  • Vorliegen einer freiwilligen Verpflichtung zur Dienstleistung

  • die in persönlicher Abhängigkeit

  • für eine bestimmte Zeit (oder unbestimmte Zeit) zu erbringen ist.


    Das heißt der Arbeitnehmer

  • muss die Arbeit persönlich erbringen

  • benützt die Betriebsmittel des Arbeitgebers und

  • ist weisungsgebunden.


    Das heißt: wann, wo und wie hat der Arbeitnehmer seine Arbeit zu leisten?


    Das Sozialversicherungsrecht spricht von Dienstverträgen, nicht von Arbeitsverträgen. Das ist von Bedeutung, da zunehmend versucht wird, Arbeitsverträge durch freie Dienstverträge oder Werkverträge zu ersetzen.






    2.2 Dienstnehmerähnliche „ freie Dienstverträge“

    „freier Dienstvertrag“ ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht.

    Der freie Dienstnehmer erbringt seien Leistung

  • persönlich

  • für einen Dienstgeber im Rahmen dessen Geschäftsbetriebs.


    Er stellt keine Betriebsmittel bei, regelt den Arbeitsablauf selbst und kann sich auch gelegentlich vertreten lassen. Er ist nicht an die detaillierte Weisung des Dienstgebers gebunden, er schuldet nur das Bemühen, nicht den Erfolg.


    Bei solchen Verträgen muss

  • der Arbeitgeber den DGA der Sozialversicherung (SV-DGA) und den SV-DNA abrechnen und abführen.

  • der freie Dienstnehmer muss selbst für die Versteuerung der Einkünfte sorgen

  • kein bezahlter Urlaub, keine bezahlten Feiertage, kein 13. und 14. Gehalt

  • seit 2008:

  • hat Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld

  • Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung gelten

  • Arbeitgeber muss 1,53% des Entgelts pro Monat in die Abfertigungskassa einzahlen

  • Im Konkursfall erhält der Arbeitnehmer die ausständigen Zahlungen aus dem IAF (Insolvenz-Ausfallsgend-Fond)


    2.3 Werkverträge

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk für den Werkbesteller zu erbringen. Er erhält das Entgelt nur dann, wenn er die Leistung laut Vertrag erstellt, d.h. er schuldet den Erfolg. z.B. Entwicklung einer Website

  • Erstellung der Website auf dem eigenen PC zu Hause

  • man ist somit „Selbstständig“ und man muss, wenn man die Grenze von € 4515,12 oder einen Umsatz von €30.000 SV-Beiträge nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bezahlen und auch eine Steuernummer beantragen.


    3 Welche Arbeitnehmer gibt es?


    3.1 Arbeiter und Angestellte

    Die rechtlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren angepasst, Unterschiede gibt es noch:

  • bei den SV-Beiträgen

  • bei Kündigung und Entlassung


    Als Angestellter gilt man dann, wenn man

  • kaufmännische Dienste leistet (verkaufen, kassieren, buchen)

  • höhere, nicht kaufmännische Dienste leistet (Meister, Fahrlehrer, DJ)


    Mit jedem Dienstnehmer kann aber vereinbart werden, dass er als Angestellter gilt.










    3.2 Praktikanten

    Unterschieden wird zwischen


  • echte Praktikanten

  • z.B. Pflichtpraktikum

  • Sie sind keine Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitseinsatz für den Betrieb nicht von wesentlicher Bedeutung ist.

  • Sie erhalten Weisungen nur im Rahmen der Sicherheit und der Betriebsdisziplin

  • Es wird auf ihre Wünsche und auf das Ausbildungsinteresse eingegangen


  • unechte Praktikanten

  • werden in den Betrieb eingegliedert

  • echte Arbeitnehmer

  • müssen mind. nach Kollektivvertrag bezahlt werden


    3.3 Geringfügig Beschäftigte

    Einkommensgrenze: monatlich €376,26


    „Geringf. Beschäftigte“ ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsgesetz. Die Abgrenzung erfolgt nur über das tägliche bzw. monatliche Einkommen und wird jährlich erhöht.

    Sie bezahlen keine Sozialversicherung und sind daher auch nicht kranken- oder pensionsversichert. Man kann sich jedoch freiwillig versichern lassen. ca. €50 im Monat.


    Der Arbeitgeber bezahlt Unfallversicherung.


    3.4 Lehrlinge

    stehen im Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Sie sind Arbeitnehmer.


    4 Der Dienstvertrag


    Schließt man einen Dienstvertrag ab, hab man Anspruch darauf zumindest einen zu bekommen. Selbstverständlich können diese Punkte auch im Arbeitsvertrag geregelt wrden.


    Die Probezeit darf max. 1 Monat dauern (Lehrlinge 3 Monate). In dieser kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden.


    Es gibt auch befristete Arbeitsverträge, eine Kündigung ist bei solchen nicht möglich.















    2. Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern


    1 Die Grundsätzlichen Regelungen


    1.1 Die Pflichten des Arbeitnehmers

  • Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung (darf sich nicht vertreten lassen)

  • Treuepflicht

  • keine unwahren oder abschätzige Äußerungen über das Unternehmen in der Öffentlichkeit

  • Konkurrenzverbot (Nachtarbeit-Ãœbermüdung, Schwarzarbeit im Aufgabenbereich des Unternehmens)

  • Verschwiegenheit (Betriebsgeheimnisse)

  • keine Annahme von Geschenken von Dritten


    1.1 Die Pflichten des Arbeitgebers

  • Zahlung eines Entgeltes für die Arbeitsleistung (rechtzeitige Ãœberweisung)

  • Fürsorgepflicht und Gleichbehandlung (Rücksicht auf Gesundheit, Religion, Männer und Frauen)

  • Arbeitnehmerschutz

  • technischer Schutz (Gefahren aller Art)

  • Arbeitszeitschutz (vor zeitlicher Ãœberforderung)

  • Verwendungsschutz (Sonderschutz: Behinderte, Schwangere, Jugendliche)

  • Einhalten der Arbeitszeitregelungen (Arbeitszeitgesetzt) :


    Normalarbeitszeit

    40 h pro Woche, 8 h am Tag (bei 5-Tage-Woche 9 Stunden, bei Viertagewoche 10 h)


    Ãœberstunden lt. Gesetz

    Max. 5 pro Woche, zusätzlich 60 pro Jahr + täglich 30 min. für Vor- und Abschlussarbeiten

    Die Tagesarbeitszeit darf aber 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche nicht überschreiten.


    Darüber hinaus können Überstunden durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung bei „wirtschaftlicher Notwendigkeit“ bis zu folgender Grenze zugelassen werden:


    max. 24 Wochen im Jahr darf bis zu 60 h pro Woche gearbeitet werden. Die Tagesgesamtarbeitszeit darf 12 h nicht überschreiten. Nach 8 Wochen müssen jeweils mind. 2 Wochen ohne Überstunden erfolgen.


    Abgeltung der Ãœberstunden

    Pro Überstunde Normallohn + 50% Zuschlag oder Zeitausgleich. Auch der Zeitausgleich wird mit dem Zuschlag verrechnet (also für 1 Überstunde 1,5 Stunden Freizeit)


    Achtung: Bei Teilzeitarbeit fallen bis zur Erreichung der Normalarbeitszeit keine Überstunden, sondern Mehrstunden an. Diese werden mit einem Mehrarbeitszuschlag von 25% beglichen oder in Freizeit im Verhältnis 1:1,25 und muss innerhalb von 3 Monaten abgegolten werden.








    Ãœberstunden pauschale

    Dienstverträge können auch eine Pauschale für die Abgeltung der Überstunden festlegen, müssen aber nicht unbeschränkt geleistet werden. Ist die Abgeltung der Überstunden im Jahresdurchschnitt höher als die Pauschale, ist rechtlich eine Nachforderung möglich.


    Gleitzeit

    wird oft in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen getroffen, enthalten folgende Regeln:

    ein Rahmen für die wöchentliche Arbeitszeit z.B. 32 – 48 Stunden

    eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit

    eine Durchrechnungszeit, in der die Mehrstunden durch Zeitausgleich abgegolten oder mit Überstundenzuschlag bezahlt werden müssen (z.B. 6 Monate)

    ein max. Zeitguthaben, das nicht überschritten werden darf


    Strafbestimmungen

    Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen und der Aufzeichnungspflicht werden bestraft.

    Fehlen der Arbeitsaufzeichnungen kosten zwischen €72 und €1815.


    Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfall


    2 Entgeltfortzahlungen bei Krankheitsfall


    volles Entgelt für die ersten 6 Wochen, halbes für weitere 4 Wochen.

    Die Anspruchszeit steigt ab dem 6. Beschäftigungsjahr:

  • vom 5. – 15. Jahr 8 Wochen voll, 4 Wochen halb

  • vom 16. – 25. Jahr 10 Wochen voll, 4 Wochen halb

  • ab dem 26. Jahr – 12 Wochen voll, 4 Wochen halb


    Angestellte: Verteilt sich der Krankenstand auf 2 Halbjahre und ist der Anspruch ausgeschöpft, erhält er aus einem 2. Topf nochmals 6 Wochen halbes Entgelt und 4 Wochen ¼ Entgelt.

    Zahlt der Arbeitgeber nur mehr weniger als 50%, hat der Kranke Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung.


    Da dies eine Belastung v.a. für kleinere Unternehmen darstellt, bekommen sie einen Zuschuss von 50%, wenn sie weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, von der Unfallversicheurng.


    3 Urlaubsregelungen


    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Urlaubstage ( bei 5-Tage-Woche 25 Tage).

    Nach 25 Dienstjahren erhöht sich dieser Anspruch auf 36 Tage. (30 Arbeitstage)


    Ab Beginn des 7. Monats entsteht der volle Urlaubsanspruch und soll am besten auf 1 oder 2 Teilen aufgebraucht werden.









    4 Diskriminierungsverbote am Arbeitsplatz


    Es gibt das B-GBG. Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.

    Untersagt ist die Diskriminierung aufgrund

  • des Geschlechts

  • der ethnischen Zugehörigkeit

  • der Religion / Weltanschauung

  • des Alters

  • der sexuellen Orientierung oder

  • einer Behinderung.


    5 Dienstnehmerhaftung

    Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz unterscheidet:


    entschuldbare Fehlleistung

    Es besteht keine Haftung. (z.B. Kellnerin lässt einen Teller fallen)


    leichte Fahrlässigkeit

    das Gericht kann im Fall der Klage die Haftung bis zum Entfall der Ersatzleistung verringern. (Chauffeur übersieht das Leuchten der Warnlampe beim Fahren mit dem Dienstauto – Motorschaden)


    grobe Fahrlässigkeit

    auch hier gilt das richterliche Mäßigungsrecht, jedoch kann die Ersatzleistung nicht vollständig entfallen. (Chauffeur überfährt alkoholisiert bei Rotlicht eine Kreuzung und verursacht Totalschaden)


    Vorsatz

    Der Arbeitnehmer haftet voll. (Angestellter löscht aus Zorn mehrere Festplatten vom PC)


    6 Karenzurlaub und Kinderbetreuungsgeld


    Schutzfrist

    8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot für Schwangere.


    Karenz

    Bis zum 24. Lebensmonat des Kindes kann Karenzurlaub in Anspruch genommen werden, kann auch der Vater beanspruchen. Während der Karenz besteht kein Entgeltanspruch, jedoch Kündigungsschutz.


    Recht auf Teilzeit

    In Betrieben mit mind. 20 Beschäftigten besteht nach mind. 3 Dienstjahren darüber hinaus der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes, auch von beiden Eltern gleichzeitig.









    Kinderbetreuungsgeld

    Wird bezahlt ab dem Monat der Geburt. Höhe richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme. Zuschläge gibt es, wenn sich die Eltern die Zeit teilen, es gibt Zu Verdienstgrenzen.


    Modell 1 (12+2 Monate): € 1000 p.M. ( € 33 p.T.)

    Modell 2 (15+3 Monate): € 800 p.M. ( € 26,60 p.T.)

    Modell 3 (20+4 Monate): € 624 p.M. (20,80 p.T.)

    Modell 4 (30+6 Monate): € 436 p.M. (14,53 p.T.)


    Bei den Modellen dürfen bis zu € 16.200 oder 60% des bisherigen Einkommens pro Jahr dazuverdient werden.

    Für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende gibt es einen Zuschlag von €180 pro Monat.


    Modell 5 (12+2 Monate): Bezieher erhalten 80% des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens €1000 und höchstens €2000. Sie dürfen pro Monat € 376,26 dazuverdienen.


    7 Kündigung und Entlassung

    Unbefristete Dienstverhältnisse können folgendermaßen beendet werden:


    einvernehmlich

    Kündigung durch den Dienstgeber (ohne Grund), Kündigungsfristen:

  • 1. bis 2. Dienstjahr: 6 Wochen

  • 3. bis 5. Dienstjahr: 2 Monate

  • 6. bis 15. Dienstjahr: 3 Monate

  • 16. bis 25. Dienstjahr: 4 Monate

  • ab dem 25. Dienstjahr: 5 Monate


    Kündigt der Dienstgeber, steht dem Arbeitnehmer in der Kündigungszeit je 8 Stunden pro Woche zur Arbeitssuche zu.


    In Betrieben mit Betriebsrat, ist die Kündigung sofort diesem zu melden und kann so angefochten werden, Gründe sind:

  • verpöntes Motiv (weil der MA für die Förderung ethnischer Minderheiten eintritt)

  • Sozialwidrigkeit (ein Mitarbeiter der Alleinerzieher ist wird gekündigt, Alleinstehende nicht)

  • Gleichbehandlung (Frauen werden gekündigt, Männer nicht)


    Kündigung durch den Dienstnehmer

    Kündigungsfrist von 1 Monat, kann verlängert werden wie diese vom Arbeitgeber.


    fristlose Entlassung

    Ist die Entlassung gerechtfertigt, gilt sie ab Empfang der Mitteilung. Gründe: Untreue, Diebstahl, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.









    fristloser Austritt (durch den Dienstnehmer)

    Ist dieser gerechtfertigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung, d.h. jenes Gehalt, das ihm bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zugestanden hätte.


    Gerechtfertigte Gründe sind:

  • Vorenthalt des Entgelts

  • öffentliche Beschimpfung

  • Gesundheitsgefährung (Allergie gegen Haarmittel)

  • Insolvenz des Unternehmens


    Abfertigungsansprüche

    Abfertigungen in der Höhe von 3 bis 12 Monatsgehältern: nur für Dienstnehmer, die vor dem 1. Jänner 2003 abgeschlossen wurden.

    Für alle anderen werden derzeit 1,53% der Lohngrenze in die sogenannte Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt.


    Wie man Mitarbeiter ausbildet


    1 Rechtliche Grundlage der Lehrlingsausbildung


    1.1 Das Berufsausbildungsgesetz

    „Lehrlinge sind Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden. Die Liste wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angefertigt.


    Modularisierung: Grundmodul, Hauptmodul, Spezialmodul.

    Durch mehrere Spezialmodule kann ein Abschluss mehrerer Berufe erreicht werden, max. jedoch 4 Jahre dauern.


    1.2 Das Prinzip der „dualen Berufsausbildung“

    „dual“: einerseits Berufsschule, andererseits Lehrbetrieb. Zentralberufsschule: 8 Wochen im Jahr


    1.3 Ausbildungsvorschriften und Berufsbild

    Es gibt Ausbildungsvorschriften, die ein Berufsprofil und ein Berufsbild enthalten. Sie sehen vor, welche Inhalte in welchem Lehrjahr vermittelt werden sollen. Im Berufsbild wird festgelegt, welche Fähigkeiten und Kenntnisse spätestens in welchem Lehrjahr vermittelt werden sollen.


    2 Grundlagen der Ausbildung im Betrieb


    2.1 Die Abstimmung von Lehrbetrieb und Berufsschule

  • Lehrplan der Berufsschule heraussuchen

  • Lassen Sie sich die Bücher der Berufsschule zeigen

  • Kontrolle der Mitschriften und Arbeitsaufgaben der Berufsschule

  • Kontaktaufnahme mit den Berufsschullehrern







    2.2 Lehrlingsausbildungen zwischen Fachkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung

  • Zusätzlich zur Fachkompetenz, sollen auch

  • Sozialkompetenz (Offenheit, Teamfähigkeit)

  • Methodenkompetenz (Präsentation, Rhetorik)

  • Selbstkompetenz (Selbstvertrauen, Belastbarkeit)

  • Selbstständiges Lernen


    entwickelt werden.


    2.3 Lehrlingsausbildungen zwischen Lehren und Selbstlernen

    Einerseits ist die Ausbildung umso motivierender, je selbständiger Auszubildende arbeiten dürfen, andererseits erwarten Kunden perfekte und fehlerlose Leistung.


    Lernwege

    kein Auswendiglernen!

    kein Herumprobieren!


    lerngesteuert

  • Ausbilder entwickelt Regeln

  • Ausbilder verknüpft Vorkenntnisse der Schüler

  • Lehrling kann Regeln erklären und anwenden.


    selbstgesteuert

  • problemhaltige Situationen werden vorgegeben

  • Lehrling entwickelt Lösungsstruktur

  • Ausbilder hilft, gibt Hinweise


    Nur durch die Kombination von lerngesteuert und selbstgesteuert können Ziele erreicht werden.


    3 Ausgewählte Ausbildungsmethoden


    3.1 Die Kurzinstruktion

    Lehrling in einen Themenbereich einführen, Problemsituationen bearbeiten und Rückmeldung geben.


    (1) Der Kurzvortrag

    Was soll der Auszubildende nach dem Vortrag können?

    Warum soll er/sie es können?


    (2) Die Anwendungssituation

    Zum Kurzvortrag eine Anwendung, Transferweite beachten! (Was schafft er)


    (3) Die Rückmeldung

    kognitiv „sachorientiert (Was ist richtig? Wie können Fehler vermieden werden) pos. & neg.

    affektiv „personenorientiert“ (Die Leistung war gut/schlecht) eher bei pos.








    Rückmeldungen sollten immer mit einer Selbstwertung des Lernenden beginnen. Was halten sie für richtig?


    Rückmeldung soll

  • beschreiben, nicht werten.

  • Gruppenprozesse beachten

  • nicht interpretieren

  • rechtzeitig erfolgen.


    Am Arbeitsplatz soll man zuerst vorzeigen, dann Nachmachen lassen.


    3.3 Komplexe Ausbildungsmethoden


    (1) Gruppenarbeit

    Gruppenbildung

    Arbeitsauftrag


    (2) Auftragsorientiertes Lernen

    planen, durchführen, kontrollieren, bewerten


    (3) Leittextmethode

    Leitfragen erstellen


    (4) Projektmethode


    (5) Rollenspiele


    (6) Unternehmensplanspiele)


    (7) Ãœbungsfirmen


    (8) Juniorfirmen


    Auszubildende haben oft einen Lehrberuf gewählt, weil

  • sie schulmüde waren und praktisch arbeiten wollen

  • weil sich ihre Familie mittlere oder höhere Schulen nicht leisten können

  • weil ihnen die Anforderungen der mittleren und höheren Schulen zu hoch erscheint.














    Unternehmensführung und Controlling

    4. Das Controlling als Instrument der Unternehmensführung


    1 Aufgaben & Funktionen des Controlling

    Das Controlling unterstützt das Management bei seinen Führungs- und Entscheidungsaufgaben durch das Bereitstellen von Informationen. Der Controller sorgt dafür, dass dem Management ein Instrumentarium


  • zur Unterstützung bei Entscheidungen

  • zur Ãœberwachung der Entscheidungsdurchführung und

  • zum Gegensteuern bei Abweichungen


    zur Verfügung stellt.


    Hauptaufgabe liegt darin, dem Unternehmen zu zeigen,


  • ob sich das Unternehmen auf dem richtigen Weg zur Zielerreichung befindet

  • ob es Abweichungen gibt

  • worauf diese zurückzuführen sind

  • wie man diese korrigieren kann.


    Die Informationen müssen

  • benutzerorientiert aufbereitet sein

  • verständlich sein

  • rechtzeitig bereitgestellt werden

  • entsprechende Maßnahmen auslösen.


    Neben der Informationsfunktion hat der Controller auch weitere Aufgaben:

  • Planungs- und Budgetierungsfunktion

  • Berichtsfunktion

  • Steuerungs- und Kontrollfunktion

  • Dokumentationsfunktion

  • Beratungsfunktion



    2 Welche Ziele verfolgt das Controlling?

    2.1 Das Zieldreieck


  • oben: langfristiges Ziel, Zukunftssicherung

  • links: kurzfristiges Ziel, Liquidität

  • rechts: mittelfristiges Ziel, Gewinn (Erfolg)


    alle 3 hängen zusammen.










    3 Operatives und strategisches Controlling


    3.1 Operatives Controlling

    schafft das notwendige kurzfristige Planungs-, Budgetierungs-, Abrechnungs- und Steuerungssystem um das Management bei seinen operativen Aufgaben zu unterstützen. Es orientiert sich kurz- mittelfristig, Im Mittelpunkt stehen operative Kennzahlen wie Umsatz, Liquidität, Kosten, Gewinn und Rentabilität.


    Beispiele:

    Bilanzanalysen

    Kennzahlenanayse


    3.2 Das Strategische Controlling

    schafft das langfristige Planungs- Kontroll- und Informationssystem, um das Management bei seinen strategischen Aufgaben zu unterstützen. Es ist langfristig orientiert, im Mittelpunkt stehen strategische Erfolge wie der Marktanteil oder die Shareholder Value.


    Beispiele:

    SWOT Analyse

    Portfolio Analyse


    4 Die organisatorische Eingliederung des Controllings im Unternehmen


    4.1 Controlling und Management

    Der Controller ist der Vermittler zwischen der Unternehmensleitung und den einzelnen Fachbereichen. Er betreibt das betriebliche Informationssystem. Der Manager betreibt nur das Geschäft, der Controller ist für das Unternehmensergebnis selbst verantwortlich.


    Im Großunternehmen stellt der Controller die relevanten Informationen zur Verfügung, der Manager setzt diese dann um.

    Im Mittleren Unternehmen nimmt das Management einen Teil der Controlling-Tätigkeiten selbst wahr.

    Im Kleinen Unternehmen gibt es meistens keinen eigenen Controller, das Management erledigt die Aufgaben selbst.


    4.2. Das Controlling im Aufbau

    Das Controlling ist auf allen betrieblichen Ebenen wahrzunehmen.

    Das Controlling kann eine Stabstelle oder eine Linienstelle sein.


    Stabstelle: Controller beschränkt sich auf seine beratende Funktion. Unterstützt den Leiter und ist nicht weisungsbefugt.


    Linienfunktion: Das Controlling ist in einer eigenen zentralen Controlling Abteilung organisiert. Kann auch Dezentralisiert werden in bestimmte Einheiten wie z.B. Beschaffungs- oder Produktionscontrolling.









    5. Finanzwirtschaftliche Kennzahlen


    1 Finanzwirtschaftliche Analysebereiche


    Die Kennzahlen beurteilen die Situation eines Unternehmens in 3 Bereichen:


    Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur

    Analyse der Finanzlage

    Analyse der Ertragslage

    Anlagenintensität

    Umlaufintensität

    Eigenkapitalquote

    Verschuldungsgrad

    Fremdkapitalstruktur

    Anlagendeckung


    Cashflow-Quote

    Zinsdeckung

    Entschuldungsdauer

    Liquidität 1. 2. 3. Grades

    Working Capital

    Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen

    Eigenkapitalrentabilität

    Gesamtkapitalrentabilität

    Return on Investment

    Umsatzgewinnrate

    Umsatzrentabilität

    Erfolgskennzahlen

    Kapitalumschlagshäufigkeit

    Kurs-Gewinn-Verhältnis


    2 Kennzahlen der Vermögens- und Kapitalstruktur


    2.1 Anlagenintensität

    Anlagevermögen/Gesamtvermögen *100


    2.2 Intensität des Umlaufvermögens

    Umlaufvermögen/Gesamtvermögen *100


    2.3 Eigenkapitalquote

    Eigenkapital/Gesamtkapital *100


    2.4 Verschuldungsgrad/Fremdkapitalquote

    Fremdkapital/Gesamtkapital*100


    2.5 Fremdkapitalstruktur

    Bankverbindlichkeiten/Gesamte Vblk *100


    2.6 Anlagendeckung A

    Eigenkapital (+unverst. Rücklagen)/Anlagevermögen *100


    2.7 Anlagendeckung B

    Eigenkapital (+unverst. Rücklagen)+langfristiges Fremdkapital/Anlagevermögen *100

    *langfristig: Rückstellung für Abfertigung, Pensionen + Hypothekarkredit


    3 Kennzahlen der Finanzlage


    3.1 Cashflow-Quote

    Cashflow/Betriebsleistung *100


    Cashflow: EGT+Abschreibungen+Zuweisungen zu langfristigen Rückstellungen

    Betriebsleistung: Umsatzerlöse+Bestandsveränderung






    3.2 Zinsdeckung

    3.3 Entschuldungsdauer

    3.4 Liquidität 1. 2. 3. Grades

    3. 5 Working Capital

    3. 6 Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen


    4 Analyse der Ertragslage


    4.1 Eigenkapitalrentabilität

    4.2 Gesamtkapitalrentabilität

    4.3 Return on Investment

    4.4 Umsatzgewinnrate

    4.5 Umsatzrentabilität



  • | | | | |
    Tausche dein Hausarbeiten

    G 2 - Cached Page: Thursday 18th of April 2024 02:48:31 PM